Geschichte

Historie

Borod ist eine Rodungssiedlung die zwischen dem 9. und 14. Jahrhundert entstanden ist. Borod wurde als Siedlungsplatz für die in der Umgebung arbeitenden Waldarbeiter angelegt. Die erste Silbe des Ortsnamens stammt mit einiger Sicherheit von dem damaligen Leiter der Rodungen: Boran.

Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1454/1465 als „Burnroede“.
Im Laufe der Jahre wurde der Ortsname immer wieder leicht verändert:

um 1454 Burnroede
um 1457 Borrenteroide
um 1476 Borenrode
um 1558 Boerrode
um 1569 Borrod
um 1597 Borod
um 1668 Bohret

Dann hieß die Gemeinde endgültig Borod.

Territorialhistorisch lag das Gebiet der heutigen Gemeinde Borod im Engersgau und gehörte später zur Grafschaft Wied. Wilhelm von (Isenburg-)Braunsberg vereinigte 1338 die gesamte Grafschaft und nannte sich ab 1340 Graf von Wied. Im Jahre 1459 verpfändete Graf Wilhelm von Wied für 600 Gulden die Kirchspiele Schöneberg, Almersbach und Höchstenbach an Graf Gerhard von Sayn. Graf Friedrich von Wied gelang es, im Rahmen von Händeln mit Sayn die Pfarreien 1483 wieder einzulösen. Ab 1512 ist Borod sicher als Teil des Kirchspiels bezeugt.

Als Heiratsgut der Johannette von Wied, die mit Gerhard von Sayn verheiratet war, fiel Borod mit dem Kirchspiel Höchstenbach entgültig 1489 an die Grafschaft Sayn. Vom 24. Februar 1671 bis zum 27. Oktober 1671 / 6. November 1671 gehörte das Kirchspiel zu Sayn-Altenkirchen, danach zu Sayn-Hachenburg. 1799 kam das Kirchspiel mit der Grafschaft zu Nassau-Weilburg. Im Rahmen der Rheinbundakte wurde Borod 1806 nassauisch.

Quellen:
Wäller Heimat 1997 ; Seite 27 bis 29.
Wäller Heimat 1999 ; Seite 141 bis 150.

Chronik der Ortsgemeinde Borod

9. bis 14. Jahrhundert
Borod entsteht in dieser Zeit als Rodungssiedlung.

1454
Erste urkundliche Erwähnung als „Burnroede“. Borod gehört in dieser Zeit zur Grafschaft Wied.

1459
Borod fällt durch Verpfändung an die Grafschaft Sayn.

1483
Borod fällt durch die Auslösung der Pfandschuld wieder an die Grafschaft Wied.

1489
Borod fällt als Heiratsgut von Johannette von Wied bei ihrer Heirat mit Gerhard von Sayn mit dem gesamten Kirchspiel Höchstenbach endgültig an die Grafschaft Sayn.

1512
Borod ist ab 1512 sicher als Teil des Kirchspiels Höchstenbach bezeugt.

1567
Borod hat 83 Einwohner.

1618
Der dreißigjährige Krieg beginnt.

1624
Am 13.10.1624 lagern drei Kompanien von Tilly in und um Altenkirchen. Hachenburg und mutmaßlich auch Borod müssen Tribut leisten.

1636
In Hachenburg und Umgebung wütet die Pest. Zur Huldigung des Herscherhauses erscheint aus dem Kirchspiel Höchstenbach, zu dem auch Borod gehört, wegen der Ansteckungsgefahr niemand.

1648
Am 24. Oktober 1648 beendet der westfälische Friede den dreißigjährigen Krieg.

1671
Ab 1671 gehört Borod zur Grafschaft Sayn-Hachenburg. In Borod giebt es zu dieser Zeit 11 Räuche (Rauch: das Herdfeuer mit dem davon aufsteigenden Rauch ist das Zentrum des Hauses als Rechts- und Wirtschaftseinheit, so dass Rauch in vielfältigen Wendungen den selbständigen und damit abgabepflichtigen Haushalt bezeichnet).

1680
Um 1680 wird „uff der Kaulen“ Schiefer gebrochen. Die Boroder Kuhhirtin und der Höchstenbacher Kuhhirte werden in der Wahlroder St.-Barbara-Kapelle getraut.

1700
Die Burggräfin Magdalena Christina führt den neuen Kalender im Kirchspiel Höchstenbach ein.

1713
Seit 1713 gibt es in Borod eine Schule.

1760
Eine Gemeindestatistik verzeichnet in der Gemeinde drei Pferde, 37 Ochsen, 157 Stück Rindvieh, 89 Schafe, 22 Schweine und 115 Einwohner.

1782
Um 1782 ist Borod von einer Dorfmauer umgeben.

1789
Um 1789 giebt es „Auf der Schmidten“ eine Eisenverarbeitung.

1799
1799 kam das Kirchspiel Höchstenbach zusammen mit der Grafschaft Sayn-Hachenburg an Nassau-Weilburg. 1806 Borod wird im Rahmen der Rheinbundakte am 12. Juli 1806 nassauisch. Am 30. August 1806 werden die Grafschaften Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen zum Herzogtum Nassau vereinigt.

1830
Am 3. Juni 1830 erhält Adam Müller vom Herzoglichen Amt in Hachenburg die Genehmigung zum Betrieb einer Ölmühle „In der Kleinwiese“ in der Gemarkung Borod.

1836
Am 26. September 1836 wird die Ölmühle in Borod schuldenhalber versteigert. Neuer Besitzer wird Maximilian Drucker aus Hachenburg.

1867
1867 wird der Oberwesterwaldkreis mit den Ämtern Hachenburg (und damit auch Borod), Marienberg und Rennerod eingerichtet. Verwaltungssitz ist Marienberg.

1868
Das Herzogtum Nassau wurde 1868 mit den ebenfalls von Preußen annektierten Bundesstaaten Freie Stadt Frankfurt und Kurfürstentum Hessen zur preußischen Provinz Hessen-Nassau zusammengefasst. Provinzhauptstadt wurde die bisherige kurhessische Residenzstadt Kassel. Nassau und Frankfurt bildeten den Regierungsbezirk Wiesbaden.

1882
Die Gemeinden Borod, Berod und Wahlrod werden selbstständige Filliale des Kirchspiels Höchstenbach.

1875
Am Sonntagmorgen, dem 14.02.1875, hallten zwei dumpfe Schläge durch die Täler rund um Borod. Die Explosionen wahren so stark das die Häuser erbebten und Türen und Fenster aufsprangen. In Richtung Mudenbach stieg eine Rauchwolke über die Bäume. Die Pulverfabrik Farrenau war in die Luft geflogen! Bei der Explosion starben zwei Arbeiter aus Wahlrod. Gottlieb Meutsch aus Borod überlebte die Explosion schwer verletzt und wurde wieder völlig gesund.

1887
Am 15. August 1887 ereignet sich Abends um 8 Uhr erneut eine schwere Explosion in der Pulverfabrik Farrenau. Fünf Arbeiter sterben. Da die Leichen sehr stark verstümmelt sind werden die fünf Opfer zwei Tage später in einem gemeinsamen Grab auf dem Friedhof von Kroppach beigesetzt.

1895
Am 17.5.1895 werden die Evangelischen der Gemeinden Borod, Berod und Wahlrod aus der Pfarrgemeinde Höchstenbach ausgepfarrt und zur selbstständigen Pfarrgemeinde Wahlrod vereinigt.

1914
Am 1. August 1914 erklährt das Deutsche Reich Russland den Krieg, der erste Weltkrieg beginnt.

1918
Am 26.7.1918 zieht ein schweres Gewitter über Borod. Um 15 Uhr beginnt das Unwetter mit walnussgroßen Hagelkörnern. Der sich anschließende Sturm verursachte schwere Schäden an Obstbäumen und Hausdächern im Unterdorf. Am 11. November, um 5 Uhr in der Frühe unterzeichnet das Deutsche Reich den Waffenstillstandsvertrag mit den Allierten, ab 11 Uhr dieses Tages schweigen die Waffen. Der erste Weltkrieg ist beendet.

1932
1932 wurden der Kreis Westerburg und der alte Oberwesterwaldkreis zum neuen Oberwesterwaldkreis mit Sitz in Westerburg zusammengefasst.

1936
Im Vorfrühling des Jahres 1936 (am 19.4.) wird der Westerwald von Schneemassen regelrecht begraben.

1939
Borod hat 338 Einwohner. Am 1. September 1939 beginnt der zweite Weltkrieg mit dem deutschen Angriff auf Polen.

1945
Im März 1945 ist der Krieg für die Boroder vorbei. Borod wird von den Amerikanern besetzt. Am 10.7.1945 wird die amerikanische Besatzung von den Franzosen abgelöst. Der 2. Weltkrieg endet in Europa am 8. Mai 1945 durch die Kapitulation des Deutschen Reiches.

1946
1946 mussten alle Felder und Gartenstücke die mit Kartoffeln oder Tomaten bepflanzt waren einmal wöchentlich nach Kartoffelkäfern abgesucht werden. Durch diese Maßnahme sollte eine massenweise Verbreitung im Westerwaldkreis verhindert werden. Am 30. August 1946 wird wird durch Verordnung der französischen Militärregierung das Land Rheinland-Pfalz geschaffen.

1948
Am 20.6.1948 fand die Währungsreform statt. Pro Person wurden 40 DM Kopfgeld ausgegeben.

1950
Am 23.7.1950 zieht ein nur wenige Minuten anhaltender Wirbelsturm von West nach Ost am Dorfrand vorbei. An vielen Häusern wurden die Dachpfannen weggerissen, Bäume wurden wie Stangen aus dem Boden gezogen und einige Häuser verloren ihr gesammtes Dach samt Sparren und Brettern.

1955
Am 20.11.1955 wird auf dem Wahlroder Friedhof das Ehrenmal für die 85 Gefallenen und Vermißten des Zweiten Weltkriegs der Gemeinden Borod und Wahlrod eingeweiht

1962
Die Gemeinde Borod wurde vom Wahlroder Bürgermeister darüber informiert das ab 1963 wegen Raummangels nur noch Wahlroder auf dem Wahlroder Friedhof beigesetzt werden können. Borod hat daraufhin einen eigenen Friedhof angelegt.

1963
Im Januar und Februar 1963 herscht starker Schneefall. Die B8 ist zwischen Borod und Wahlrod über mehrere 100 Meter unpassierbar. Die Schneeverwehungen sind so stark das selbst die Schneepflüge kapitulieren müssen. Eineinhalb Tage lang ist kein Verkehr möglich, dann kann die Straße von einem Schaufelradbagger geräumt werden.

1971
Die Verbandsgemeinde Hachenburg wird gebildet. Sie besteht aus den Orten Alpenrod, Astert, Atzelgift, Borod, Dreifelden, Gehlert, Giesenhausen, Hachenburg, Hattert, Heimborn, Heuzert, Höchstenbach, Kroppach, Kundert, Limbach, Linden, Lochum, Luckenbach, Marzhausen, Merkelbach, Mörsbach, Mudenbach, Mündersbach, Müschenbach, Nister, Roßbach, Steinebach, Stein-Wingert, Streithausen, Wahlrod, Welkenbach, Wied und Winkelbach.

1973
Am 1.1.1973 gehen die Aufgaben der Ortsgemeindeverwaltung an die Verbandsgemeinde Hachenburg.

1974
Ober- und Unterwesterwaldkreis werden zum heutigen Westerwaldkreis mit Sitz in Montabaur zusammengefasst. 1974 wird die Freiwillige Feuerwehr Borod gegründet.

1985
Am 3. September 1985 brennen nach einem Blitzschlag große Teile der Wirtschaftsgebäude des Anwesens Ringstraße 3 nieder.

1989
Auch Borod wird am 26.2.1989 vom Sturmtief Wiebke getroffen. Der Sturm knickte rund 75% des 100ha großen Gemeindewaldes wie Streichhölzer. Mit 948 Hectopascal war der Luftdruck an diesem Tag der niedrigste seit Beginn der Aufzeichnungen 1857.

1992
Am 27. Mai 1992 wird die Wiedaue bei Borod zum Naturschutzgebiet erklärt.

1993
Die Postleitzahl ändert sich von 5231 in 57614.

1996
Im Juli feierte der SV Borod-Mudenbach drei Tage lang sein 75 jähriges Bestehen im Festzelt auf dem Boroder Sportplatz. Am 24. und 25. August veranstaltete die Kirmesgesellschaft Borod erstmals ein Zeltlager für Boroder Kinder. Nach 18 Monaten Bauzeit und rund 1,3 Millionen DM Kosten wurde am 14. und 15. Dezember der Umbau der Grundschule Borod eingeweiht.

1997
Am 26. und 27.7.1997 feierte der Gemischte Chor Borod sein 110 jähriges Bestehen mit einem Sängerfest.

1998
Am 19.4. wird die Grillhütte zwischen Borod und Ingelbach feierlich eingeweiht. Am 9. Mai war nachmittags in den Gemarkungsbereichen „Struth“ und „Kumpf“ in Borod eine Sonderprüfung der Westerwald-Rallye.

1999
Am 13. Juni 1999 wurde Franz Thießen zum vierten Mal zum Ortsbürgermeister gewählt. Am 30. und 31. Oktober feierte die Feuerwehr Borod ihr 25 jähriges Bestehen. Am 2. November findet die 25 Jahr Feier der Freiwilligen Feuerwehr Borod statt.

2004
Ganz im Zeichen der Kirmes stand Borod vom 10. bis 13. September. Nach dem Aufstellen des Kirmesbaumes am Freitag um 18 Uhr ging’s um 20 Uhr zur „Boroder Beach Party“ ins Festzelt.

2005
Am 01.07.2005 findet eine Bürgermeisterwahl statt. Mit 8 Ja und 1 Nein Stimme wird Andreas Mahlert zum neuen Ortsbürgermeister gewählt. Er löst damit nach 20 Jahren Franz Thießen ab. Anschließend werden Inka Müller-Röber zur 1. Beigeordneten und Stefan Müller zum 2. Beigeordneten gwählt. Da bei der letzten Komunalwahl im Jahre 2004 kein Bürgermeister gewählt wurde, fand diese Wahl nur innerhalb des Gemeinderates statt.

2006
Am 27.02.2006 findet bei Schneetreiben der 10. Boroder Rosenmontagszug statt.

Das Wappen der Ortsgemeinde Borod

„Durch Zinnenschnitt geteilt. Oben von Rot und Silber, unten von Silber und Rot gespalten. Oben vorn drei goldene Ähren, überdeckt von einer silbernen Sichel, hinten ein schräglinker blauer Wellenbalken. Unten vorn ein achtspeichiges blaues Mühlrad, hinten gekreuzt silbern ein Schlegel und eine Rodehacke.“

Die rote Tinktur erinnert an die jahrhundertelange Zugehörigkeit zur Grafschaft Sayn-Hachenburg, während die blaue Farbe auf die zeitweise territoriale Zugehörigkeit zum Herzogtum Nassau hinweist. Die drei goldenen Ähren, die mit einer silbernen Sichel belegt sind, symbolisieren die herausragende Bedeutung der Agrarwirtschaft in der Gemeinde. Das blaue Mühlrad symbolisiert die Knochenmühle an der Wied.Die blaue Wellenleiste versinnbildlicht die Wied, den größten Fluss des Westerwaldes, der durch die Gemarkung verläuft. Die silbernen Schlegel erinnern an Schieferabbau und Eisenverarbeitung in der Gemarkung.

Der Burgzinnenschnitt in der Mitte des Wappens verweist auf eine herausragende Besonderheit in der Geschichte Borods: Borod war um 1782 mit einer Dorfmauer umgeben, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg einmalig ist.

Die Bürgermeister der Gemeinde Borod

Volkmar Gäfgen
seit 1.7.2009

Andreas Mahlert
1.7.2005 bis 30.6.2009

Franz Thießen
1985 bis 1.7.2005

Albert Schmidt
1975 bis 1985

Emil Vohl
1965 bis 1975

Gustav Ehlgen
1945 bis 1965

Schmidt
um 1879

Schnug
um 1874

Die Boroder Mühle

von Markus Müller (Nister)

(aus „Wäller Heimat“ – Jahrbuch des Westerwaldkreises (1999), S. 141-150 – hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Westerwaldkreises)

In engen Kurven windet sich die Kreisstraße 9, die am nördlichen Ortseingang der Gemeinde Mudenbach von der Landesstraße 265 abzweigt, an Wiesen und Weiden vorbei, durch den Wald „Hundsgalgen“ dem Dorfe Borod zu. Tief unten, im sanften Tal der Wied, wird die Boroder Brücke überquert, und gleich nach wenigen Metern erblickt man rechter Hand ein landwirtschaftliches Gehöft. Ein das Grundstück und die anliegenden Wiesen durchlaufender, der Wiedbach zustrebender Graben läßt die frühere Nutzungsweise der Gebäude noch erahnen. Hier liegt – etwas unterhalb der Gemeinde Borod – ein stillgelegter Mahlbetrieb, der vor nahezu 170 Jahren errichtet worden ist. Seine geschichtliche Entwicklung zeugt von den Variationsmöglichkeiten des Mühlengewerbes, diente das Anwesen in seiner Vergangenheit doch als Öl-, Knochen- und schließlich als Mehlmühle.

Errichtung und Umbau der Knochenmühle 1830-1834

Im Mai 1830 zeigte Adam Müller an, daß er eine Ölmühle an der Wiedbach in der Gemarkung Borod („In der Kleinweise“1errichten wolle.2 Vom Herzoglichen Amt in Hachenburg wurden gegen das Projekt keine Einwände erhoben; die Genehmigung erfolgte am 3. Juni 1830 gegen die übliche Auflage der Zahlung des Wasserlaufzinses.3

1834 vollzog sich eine bauliche Umrüstung der Mühle. Amtmann Schwab aus Hachenburg meldete im April des Jahres an die zuständige Stelle der Landesregierung, daß der Eigentümer Adam Müller beabsichtige, „… nun in dieser Oelmühle eine Knochenstampfe zu errichten. Da der Schultheis gegen dieses Gesuch nichts einzuwenden hat, auch der Einwand des früheren Schultheisen, durch den Geruch der Knochen möge das Vieh, was an der Mühle vorbeygetrieben werde, scheu werden, unbegründet ist, so trage ich auf Willfahrung des Gesuches gehorsamst an.“3 In Wiesbaden suchte sich die Genehmigungsbehörde gegen den möglicherweise doch begründeten Protest abzusichern und holte beim Herzoglichen Medizinalrat Müller ein Gutachten ein, „… ob bei der projektierten Verbindung des Oel- und Knochenmahlens in medizinisch-polizeilicher Hinsicht nichts einzuwenden sei“.3 Nachdem dieser keinerlei Gefahren sah, konnte die Umrüstung vollzogen werden. Sie lag nicht zuletzt in der starken Konkurrenz durch zahlreiche weitere Ölmühlen im Westerwald begründet.

Mitte der 1830er Jahre machte das Knochenmehl als Düngungsmittel u. a. im Amt Hachenburg großes Aufsehen. „Seine wohltätige Wirkung verbürgt die immer allgemeinere Anwendung, welche dann auch schon 4 Knochenmühlen im hiesigen Amte ins Leben gerufen hat. Besser wirkt es nach den hiesigen Erfahrungen im leichten, wie im schweren Boden.“4 Dem Angebot eines Herschbacher Düngerhändlers von 1867 zufolge, wurden den Landwirten „rohes Knochenmehl…, feinst gedämpftes Knochenmehl… und Knochenmehl-Super-phosphat...“5 als vorzugsweise geeignete Düngemittel zur bevorstehenden Aussaat

Aus: Herzoglich Nassauisches allgemeines Intelligenz-Blatt Nr. 21, 22. Mai 1830.

Aus: Amtsblatt Nr. 94, 2. Dezember 1859.

empfohlen. Die zur Düngemittelherstellung erforderlichen Knochen wurden anfangs in einfacher, grober Zurichtung weiterverarbeitet. In späteren Jahren zerstampfte man diese in Knochenmühlen bis sie fein gemahlen waren und lieferte letztendlich das sogenannte rohe Kochenmehl. Jenes Produkt wurde häufig mit Humuserde bzw. Mist vermischt oder in Jauchegruben geschüttet, um das Mehl anfaulen zu lassen. Vornehmlich bei der Wiesenverbesserung oder zur Versorgung leichter und sandiger Böden setzten es die Verbraucher ein. Die das Knochenmehl herstellenden Knochenmühlen erlebten im 19. Jahrhundert eine wahre Blütezeit. Im Bereich des Königreichs Preußen existierten 1861 insgesamt 364 solcher Mahlbetriebe, wovon allein 154 in derRheinprovinz zu finden waren. Mit der Herstellung des Knochenmehls war in den meisten Fällen ebenfalls die Leimgewinnung in den Leimsiedereien verbunden.6 In der Boroder Mühle blieb es anscheinend jedoch beim Zerschroten der Knochen zu mineralischem Futtermittel (nicht entleimtes Knochenmehl), das gerne in der Viehhaltung genutzt wurde.7

Im Eigentum der Familie Drucker (Hachenburg) 1836-1873

Adam Müller geriet bereits sechs Jahre, nachdem er seinen Mahlbetrieb errichtet hatte, in finanzielle Schwierigkeiten. Am 26. September 1836 wurde „die am Wege nach Mudenbach stehende“8 Mühle schuldenhalber versteigert. Vermutlich erwarb sie zu diesem Zeitpunkt der Hachenburger Jude Maximilian Drucker. In den Gebäudesteuerkatastern der Gemeinde Borod von 1850, der nächstfolgenden Quelle für die Rekonstruktion der Mühlengeschichte, sind als Besitzer die „Drucker, Maximilian Erben zu Hachenburg“9 eingetragen. Das an der Wiedbach liegende Anwesen umfaßte ein einstöckiges Wohnhaus mit einem Steuerkapital von 67 Gulden. Hinzu kamen die Knochenmühle mit einem Steuerkapital von 100 Gulden und ein Knochenschuppen. Der Hofraum zwischen den Gebäuden hatte eine Fläche von 40 Ruten 40 Schuh; auf ihn entfiel ein Steuerkapital von 13 Gulden.9 Im Jahre 1850 erwarb der Mühlenbesitzer die Konzession zur Anlage einer Wasserstauung an der Wied.10

Der nächste nachweisliche Eigentümer des Anwesens, Georg Drucker, entstammte einer alteingesessenen jüdischen Familie aus Hachenburg. Sein Vater, der Finanzrat Drucker, hatte sich in seiner Eigenschaft als Syndikus der Judenschaft im Fürstentum Nassau-Weilburg einen Namen gemacht und galt als Vorkämpfer der Judenemanzipation. So wie sein Bruder Hermann amtierte auch Georg Drucker von

Blick auf Borod mit der Mühle im Vordergrund.

1841 an über acht Jahre als Vorsteher der jüdischen Kultusgemeinde in Hachenburg. 1851 befand sich ebenfalls eine Knochenmühle bei Hanwerth in seinem Besitz.11 Ab etwa 1850 lebte fast niemand aus der Familie Drucker mehr in Hachenburg. Zunächst zogen sie peu à peu nach Koblenz, wo sie eine Wein- und Spirituosenhandlung betrieben. Andere Zweige finden sich in Hamburg, Berlin und London.12 Georg Drucker selbst blieb jedoch in seiner Vaterstadt wohnen, wie die Ortsangaben der verschiedenen Anzeigen des Mühlenbesitzers in Amtsoder Kreisblättern belegen.

Frühzeitig nahm ein Verwalter die Geschäfte auf der Boroder Knochenmühle wahr. Vor 1850 war Jakob Ackermann in dieser Funktion tätig gewesen.13 Als sein Nachfolger fungierte vielleicht schon Johann Knoob, der vor Ort den Verkauf des Knochenmehls besorgte.14 Ob es in der Folge zu Unregelmäßigkeiten des auch für den Geldempfang bevollmächtigten Knoob kam,14 ist nicht klar zu ersehen. Jedenfalls entließ Drucker elf Tage nach der Erteilung der Vollmacht den Verwalter aus seinen Diensten.15 Im März 1860 wurde Peter Bierbrauer, der Sohn des Oberhatterter Bürgermeisters, als Nachfolger engagiert.16 Noch 1866 taucht Georg Drucker als Besitzer des Boroder Mahlbetriebes auf. Die Wasserlaufzinsen betrugen im Jahr 1 Taler 21 Silbergroschen 5 Pfennig.17

Will man den aus den damaligen Aktenvorgängen ersichtlichen Äußerungen des Müllers auf der Wahlroder Hammermühle glauben schenken, so war die Boroder Mühle in dieser Zeit alljährlich lediglich einige Monate in Betrieb, weshalb ein offenbar einträchtiges Verhältnis mit den umliegenden Wiesenbesitzern bestand.10 1869 scheint der Betrieb dann stillgestanden zu haben, da Borod in einer Aufstellung aller Müller des Oberwesterwaldkreises fehlt.18 Zwei Jahre später gehörten Wiesen und Ackerland im Umfang von etwa 9 Morgen zur Mühle. Der Besitzer schrieb sein Anwesen 1871 zum Verkauf oder zur Verpachtung aus.19

In der Folgezeit dürfte Georg Drucker aus Hachenburg weggezogen sein und sich voraussichtlich in Frankfurt am Main niedergelassen haben, wo er 1873 verstarb. Seine Erben setzten die Knochenmühle nebst Wohnhaus, Fruchtschoppen und Stallungen sowie 10 bis 12 Morgen Ländereien am 10. November 1873 zur Versteigerung aus.20

1874 wechselte das Anwesen – offenbar zeitweise im Pachtverhältnis – an den Post-

Aus: Kreisblatt Nr. 87, 7. November 1873

sekretär Simon aus Frankfurt am Main, der sich im Laufe des Jahres zur Ablösung der Mühle mit der Zahlung des einmaligen Ablösungskapitals von 19 Taler 29 Silbergroschen 8 Pfennig bereit erklärte. Borods Bürgermeister Schnug meldete im Oktober 1874, daß die mit einem Wassergang ausgestattete Knochenmühle z. Z. nicht betrieben werde, obschon das Wasser der Wied für den Betrieb während des ganzen Jahres hinreichend sei. Simon habe die Ablösung der Mühle in zehn Terminen angekündigt, jedoch bislang nicht den eingeforderten Nachweis über seine Vermögensverhältnisse vorgelegt, heißt es weiter im Aktenvorgang.17

Die Mühle unter dem Fabrikanten Philipp Schneider (Hachenburg) seit 1877

Der Frankfurter Postsekretär gab im April 1876 im Kreisblatt eine Anzeige auf, in der er „. . . die zu dem Nachlaß des verstorbenen Herrn Georg Drucker gehörige, bei Borod gelegene Mühle nebst Wohnhaus, Fruchtschoppen und etwa 10 Morgen Grundstük-ken“21 zum Verkauf oder zur Verpachtung anbot. Anscheinend konnte ein Käufer jedoch erneut nicht gefunden werden. Rechtsanwalt Sayn aus Selters startete im Auftrag der Erben Druckers einen weiteren Versuch, das Anwesen zu veräußern. Dabei verwies der Advokat darauf, „… daß bei der vorhandenen großen Wasserkraft der Mühle sich zu jeder anderen Fabrikanlage bestens eignet.“22 In dieser Situation erwarb Philipp Schneider aus Hachenburg das Anwesen.23 Schneider galt als angesehener Fabrikant und Kaufmann, der regelmäßig die Frankfurter Messe besuchte24 und ab 1885 auch dem Kreistag des Oberwester-waldkreises angehörte.25 Sein Hauptgeschäft war die Metall- und Drahtwarenfabrik Gebr. Schneider in Hachenburg.10 Eine Knochenmühle in Hachenburg gehörte um 1888 ebenfalls zu seinem Eigentum.26

Philipp Schneider bemühte sich endlich um eine Wiederinbetriebnahme der Mühle. Seit Dezember 1878 ertönte wieder das gewohnte Klappern eines neuen Mühlrades in der jetzt zur Mahlmühle umfunktionierten alten Knochenmühle. 1879 beantragte Schneider bei der Königlichen Regierung die Errichtung einer Stauanlage an der Wiedbach zwischen den Distrikten „In den Lagen“ und „In den großen Wiesen“. Die erneute Zulassung des eigentlich bereits vorhandenen, verfallenen Wehrs war erforderlich geworden, da der Mühlenbetrieb länger als drei Jahre geruht hatte und damit die bislang gültige Genehmigung ihre Wirksamkeit verlor. Zugleich mußte der teilweise eingebrochene Mühlgraben saniert werden. Der Weiterbetrieb wurde nur für den Fall gestattet, daß keine berechtigten Einwände beständen. Schneider konnte anhand von Zeugenaussagen nachweisen, daß die Stauanlage ohnehin in den zurückliegenden drei Jahren existiert habe und unterhalten worden sei. Alle Hindernisse schienen damit aus dem Weg geräumt. Die Pläne des Hachenburger Fabrikanten torpedierten jetzt aber die betroffenen Anlieger und Einwohner der Gemeinde Borod mit einer Reihe von Abwehrmaßnahmen auf ausgesprochen vehemente Art und Weise.10

Bürgermeisterstellvertreter Peter Meutsch „nebst Genossen“10 reichte am 17. März 1879 eine Beschwerde in erster Linie wegen einer gleichsam beantragten Wirtschaftskonzession ein. Die mitinvolvierten Wiesenbesitzer aus Borod brachten zudem vor, daß der neue Eigentümer den Mühlgraben verbreitert und den Wasserspiegel ohne Vorliegen einer Konzession höher gestaut habe. Der Amtsbezirksrat entsprach ungeachtet der Vorwürfe zunächst einstimmig dem Antrag zur Einrichtung einer Schankwirtschaft. Landrat Wissmann sah die Einwände für gegenstandslos an und bemerkte: „Die Beschwerde, welche eigentlich gegen den Bürgermeister geht, ist unbegründet.“10 Die Prüfung des Bauantrags ergab gleichwohl, daß einige Details der Zeichnungen der Änderung bedurften. Am 11. Juli 1879 wurde Schneider bei 50 Mark Strafe der Weiterbetrieb der Mühle vom Landratsamt verboten. Eine Ortsbesichtigung am 17. Oktober 1879 durch Landrat Wissmann in Begleitung von Bürgermeister Schmidt wies die Eingaben der Wiesenbesitzer andererseits als unbegründet ab. Alle beteiligten Personen bis auf Wilhelm Vohl, Friedrich Meutsch, Johs. Peter Vohl, Bürgermeisterstellvertreter Meutsch und Friedrich Müller zogen in dieser Situation ihre Einsprüche zurück.10

Am 28. Oktober erhielt Beschwerdeführer Meutsch von Johannes Peter Vohl, dem Besitzer der Hammermühle bei Mudenbach, Gemarkung Wahlrod, Schützenhilfe.

Dieser beanstandete gleichsam die erfolgte Weiterbenutzung der Mühle und die Erhöhung des Wehres, auch als Bevollmächtigter betroffener Wiesenbesitzer. Überdies protestierte Vohl gegen die Vorlage einer Einverständniserklärung einiger Boroder Bürger, da diese allesamt Unbeteiligte seien.10

Landrat Wissmann setzte sich erneut nachdrücklich für Schneider ein und sah in den Einwänden des Hammermüllers ausschließlich „selbstsüchtige Zwecke“10 Die Rädelsführer wurden für 20. Dezember 1879 zu einer mündlichen Verhandlung nach Wiesbaden geladen. Als Bevollmächtigte erschienen hier in Vertretung für Philipp Schneider Rechtsanwalt Siebert aus Wiesbaden und für die Kläger der Geometer Johannes Peter Vohl, Friedrich Müller und Friedrich Meutsch von Borod. Vohl verwies eindringlich auf eine mögliche Schädigung der besten Wiesen der Gemarkung durch die Stauanlage. Er verlange lediglich die Einhaltung der bei der Konsolidierung festgelegten Wehrhöhe. Die übrigen Wiesenbesitzer hätten – so Vohl weiter – ihre Einwände nur deshalb zurückgezogen, weil Schneider von ihnen einige Wiesen erworben hätte. Rechtsanwalt Siebert seinerseits machte nochmals auf die Erklärung von 35 Grundbesitzern – darunter der Boroder Bürgermeister – aufmerksam, die alle ausgeführt hätten, daß sie sich durch die Anlage nicht beeinträchtigt fühlten. „… Der Unternehmer sei der einzige Industrielle des Oberwesterwaldkreises, er gäbe vielen Leuten Beschäftigung und guten Verdienst, um so weniger könne angenommen werden, daß er eine dritte hinderliche Anlage einrichten wolle. Gerade die Boroder Mühle, die längere Zeit stillgelegen habe, sei von p. Schneider auf Wunsch der Einwohner von Borod angekauft und in Betrieb gesetzt… 10

Meutsch forderte daraufhin eine nachträgliche Zurücksetzung des Wehres auf die alte Höhe. „… Früher konnte man z. B. bei der Heuabfuhr einen Weg zum Dorf benutzen, der durch den höheren Aufstau un fahrbar geworden sei, nun müssen die Fuhren über das Schneider’sche Mühlengrundstück; diesem könnte es eines Tages gefallen, die Durchfuhr zu verbieten, die betheiligten Wiesenbesitzer können dann weder zu ihren Grundstücken, noch von da zum Dorfe.“10 Zur Erteilung der Fahrgerechtigkeit erklärte sich Siebert namens seines Klienten sofort bereit. Allerdings trete eine solche Situation nur bei Hochwasser ein. Die Königliche Regierung, Abteilung des Inneren, entschied schließlich, daß die Stauanlage nur insoweit erfolgen dürfe, „daß ein Uebertreten des Wassers auf die Wiesen nicht eintreten kann; die Mehrhöhe soll bei Gelegenheit der Setzung des Eichpfahls noch fest bestimmt werden.“10 Sollte jene Maßnahme bei Hochwasser nicht genügen, hätte der Unternehmer weitere Maßnahmen zur wirksamen Ablassung des Wassers zu ergreifen, etwa die Erweiterung der Schützen usw. Die Verfahrenskosten wurden Schneider zu Lasten gelegt. Man hatte also eingesehen, daß die Einwendungen der Opponenten als durchaus begründet erschienen.10

Mit der Kompromißlösung konnten die Streitigkeiten indessen nicht beigelegt werden. Johannes Peter Vohl und Genossen erhoben am 21. Januar 1880 gegen den Bescheid neuerlich Einspruch. Weiterhin sahen sie in dem Mühlenbetrieb eine Beeinträchtigung der Wiesenwirtschaft, obwohl Veränderungen an Mühle, Mühlenwehr und Graben nicht erfolgt waren. Man befürchtete, daß die Wiesen „In den Lagen“ und „In den großen Wiesen“ versumpfen und ertraglos werden könnten. Das Hauptargument Vohls stützte sich auf die ohne Genehmigung erfolgte Umlegung des Mühlengrabens, die die Wiesenbewässerung in den beiden Parzellen stark beeinträchtigt habe. Außerdem unterstellte Vohl dem Boroder Bürgermeister parteiisches Handeln, da dieser Schneider seine Wiesen verkauft habe und in seinem Verdienstverhältnis stehe. In den betreffenden Fluren verfügte Schneider ohnehin inzwischen über die meisten Grundstücke. Der Mühlenbesitzer entgegnete auf die Vorwürfe, daß lediglich Mahlgänge an der früheren Knochenmühle angelegt worden seien. Er verwies auf die Beschäftigung von Hunderten von Leuten, die ihm alle zugetan wären. Außerdem unterstellte er Vohl Eigeninteressen, die darin

Diese Ansichtskarte zeigt neben der Boroder Brücke und einer Gastwirtschaft auch das Mühlengebäude.

begründet lägen, die Mahlgäste zur Hammermühle zu ziehen. Das Handelsministerium in Berlin bestimmte aufgrund der Eingaben eine nochmalige Verhandlung der Angelegenheit in Wiesbaden.10

Im August 1880 teilte die Königliche Regierung in der leidigen Angelegenheit mit, daß sie abschließend die bestehende Wehrkrone als Festpunkt ansehen wolle, bis zu welchem eine Stauung erfolgen dürfe. Im Oktober erklärte sich Schneider zur Annahme der von den Opponenten gestellten Bedingungen bereit. So konnte am 21. Oktober 188027 die Errichtung der Stauanlage für das Triebwerk der Mühle genehmigt werden.10 Dabei wurde ausdrücklich festgehalten, daß eine höhere Stauung zukünftig nicht vorgenommen werden dürfe. Eine doppelte Einlaßschleuse am Einlauf des Mühlengrabens aus der Wied und eine Stauschleuse unterhalb des Weges von Borod nach Mudenbach waren anzubringen. Ein gesonderter Bewässerungsgraben mußte zur Erleichterung der Wiesenbewirtschaftung durch den Unternehmer angelegt werden. Den Wiesenbesitzern „In der kleinen Wiese“ wurde ausdrücklich das Recht vorbehalten, zu Zeiten der Heu- und Grummeternte durch den Hofraum der Mühle zu fahren oder eine alternativ zu errichtende Brücke über den Abschlagsgraben zu benutzen.1

Die Kontroversen waren damit jedoch noch immer nicht beigelegt. Ende Januar 1881 beklagte sich der Hammermüller Johannes Peter Vohl namens der Erben des Wilhelm Vohl, des Friedrich Meutsch und der Anna Katharina Birk, daß keine der Auflagen bis dato erfüllt worden sei. Zudem sei ungeachtet der Festsetzungen über die Wehrkrone hinaus gestaut und die Schützen an den falschen Stellen errichtet worden. Auch gegen die Gemeindeverwaltung von Borod wurden deshalb starke Vorbehalte geltend gemacht. Das daraufhin von Wiesbaden zur Überprüfung der Sache angewiesene Landratsamt blieb untätig.10

Die Regierung kam – sicherlich der Sache überdrüssig – zu der Einsicht, daß die Behauptungen Vohls falsch seien. Das Ministerium für Handel und Gewerbe sah die Angelegenheit ebenfalls als erledigt an. Bis ins Jahr 1887 beschäftigten hingegen immer neuerliche Eingaben des Müllers von der Hammermühle die zuständigen Behörden, unter Einbeziehung auch des Ministeriums für öffentliche Arbeiten.

Sehr ungehalten äußerte sich der Marienberger Landrat zur Nedden zu dem Fall: „Bekanntlich belästigt der Beschwerdeführer bereits seit Jahren alle Instanzen mit Eingaben, welche angebliche Unregelmäßigkeiten an der Wehranlage einer dem Fabrikanten Philipp Schneider zu Hachenburg gehörigen Mühle betreffen… Wir [d. h. der Kreisbauinspektor und der Landrat] bekamen deshalb entschieden den Eindruck, das p. Vohl einfach die Belehrungen nicht verstehen will und sich in seinem trotzigen Eigensinn, wie dies übrigens auch allgemein in seiner Gegend bekannt ist, lediglich von einem, auf Konkurrenzneid zurückführenden Hasse leiten läßt...“10 Am Status quo änderten die anhaltenden Querelen letztendlich nichts. Die Boroder Mühle erfreute sich zum Leidwesen des Hammermüllers einer regen Nutzung.28

Die Mühle im Besitz der Familie Müller

Philipp Schneider überließ aufgrund seiner vielfältigen Verpflichtungen die Geschäfte auf der Mühle einem Bevollmächtigten. Vor 1903 war Gustav Schumann als Verwalter28 tätig.29 Sein Schwiegersohn Wilhelm Müller II war ebenfalls als Müller hier beschäftigt und erwarb vor 192030 das Anwesen.28

1909 dürfte das anschwellende Hochwasser der Wied der Mühle sehr zu schaffen gemacht haben. Lehrer Ernst Henrich notierte in der Schulchronik von Borod: „Durch das rasche Schmelzen der Schneemassen entstand ein gewaltiges Hochwasser am 4. Februar, wie es die ältesten Leute hier noch nicht erlebt hatten. Manchen Bewohnern drang das Wasser in den Keller. Der Wied-bach wurde zum reißenden Strome, der das ganze Wiesental überflutete und sogar in einer Breite von 50 m den Wegedamm von der steinernen Brücke des Vicinalweges nach Mudenbach überströmte und am 4. Febr. den Verkehr zwischen Borod und Mudenbach unmöglich macht…31 Zwei Jahre danach zeigte sich der Wasserstand der Wied wiederum als so niedrig, „daß die Mühlen nur durch Stauungen imstande waren, zeitweilig zu mahlen.“31 Am 30. Dezember 1917 trat die Wied erneut über die Ufer, so „daß die Verbindungsstraße nach Mudenbach bei der Mühle ähnlich wie im Febr. 1909 wieder vom Wasser überflutet wurde.“32

Die Kriegsverhältnisse im Ersten Weltkrieg bürdeten dem Müller ein schweres Los auf. Im Krisenjahr 1917 wurde nach der Ernte das Korn häufig sofort gedroschen und auf unerlaubte Weise gemahlen, verbacken oder an „Hamsterer“ verkauft. „Tag für Tag und noch mehr im Dunkel der Nacht ratterten die Handwagen mit Getreidesäcken aus den Dörfern zu den Mühlen, bis dann endlich dagegen eingeschritten wurde und eine Anzahl Mühlen geschlossen wurden. Auch die Boroder Mühle traf einmal dieses Schicksal auf einige Wochen, obwohl die Mahlvorschriften hier nicht in so weitgehendem Maße waren überschritten worden wie in andern Mühlen. Vom 15. Sept. ab mußte jeder Müller ein Mahlbuch führen. Jeder Selbstversorger erhält auf jede über 1 Jahr alte Person seiner Familie für den Monat 18 Pfd. Korn od. Weizen (vom 15. Nov. ab 17 Pfd.) und bekommt darüber einen Mahlschein ausgestellt, dessen Inhalt zuvor in seine Wirtschaftskarte einzutragen ist. Diesen Schein muß er nebst einem an seinem Sack befestigten dem Müller vorlegen zum Eintrag in das Mahlbuch. Vom Herbst ab fand nun eine schärfere Beaufsichtigung der Mühlen statt durch berittene „Feldgendarmen“, denen nebenbei auch die Aufgabe zufiel bei Tag u. Nacht auf die Schleichhändler und Hamster zu fahnden.“32

Im Herbst 1921 hatte der Wiedbach infolge einer großen Dürre so wenig Wasser, daß einige Mühlen – darunter wohl erneut die Boroder – nicht mehr mahlen konnten und die größten Weiher der Westerwälder Seenplatte vollständig austrockneten.32

1923 erhielt die Mühle anscheinend ein neues Wasserrad. Einem Aktenvorgang aus jenem Jahr zufolge, wurde die Wasserkraftanlage durch ein oberschlächtiges Mühlrad von 2,74 Meter Raddurchmesser und 2,95 Meter Breite betrieben. Ein Motor für elektrische Kraft trieb zwei Mahlgänge an. Eine noch vorhandene Knochenstampfe war nicht mehr in Betrieb.1 Der Eigentümer des Anwesens Wilhelm Müller II unterhielt 1926 neben der Müllerei zusätzlich ein Fuhrunternehmen.33 Er verstarb am 25. Dezember 1927.28 Möglicherweise stand die Mühle fünf Jahre später still, da weder im Orts- noch im Branchenverzeichnis des Einwohnerbuches von 1931 der Betrieb erwähnt wird.34

Eine längst überfällige Innovation sollte der außerhalb des Boroder Ortsberings liegenden Mühle zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise zuteil werden. 1929/30 waren Bestrebungen im Gange, die Wasserleitung der Gemeinde zur Mühle zu verlängern. Vom jetzigen Eigentümer Gustav Müller (1886-1941)28 verlangte die Kommune im September 1929 einen Betrag von 300 RM für diese Maßnahme, wogegen derselbe im Oktober 1930 Protest einlegte.35 Im Sommer 1937 konnte dann endlich die umstrittene Verlängerung des Ortsnetzes der Wasserleitung bis zur Mühle in Angriff genommen werden. Das Wassergeld senkte die

Kommune 1940 für Gustav Müller von jährlich 30,50 RM auf 15,50 RM.36 Seit 1911 war Müller mit Lina Schumacher aus Mudenbach verheiratet.28

Neben dem Mühlengewerbe verhalf eine Landwirtschaft im Nebenerwerb mit etwa acht bis zehn rotbunten Kühen, Schweine-und Rindermast, die Familie zu ernähren. Gustav Müller begann zudem mit dem Aufbau eines Zeltverleihs. Auch ein Lebensmittelgeschäft wurde zeitweise betrieben. Bis 1938 unterhielt die Familie Müller die Gastwirtschaft „Boroder Knochenmühle“, die sich eines regen Besuchs erfreute.28 Auch das am 1. Oktober 1933 unter dem Propa-

Der Boroder Müller Gustav Müller in den 30er Jahren.

gandanamen „Tag des deutschen Bauerntums“ abgehaltene Erntedankfest endete für die Teilnehmer – ebenso wie im Folgejahr – in der Mühlenschenke.32

Das Ende der Mühle 1954

Nach der Erinnerung des jetzigen Besitzers des Anwesens, Willi Müller, ließen in erster Linie Mahlgäste aus Giesenhausen, Herpteroth, Gieleroth, Kroppach und Mudenbach ihr Getreide weiterverarbeiten. Vor dem Zweiten Weltkrieg lief die Mühle von der neuen Ernte bis ins Frühjahr Tag und Nacht. Als Naturallohn (Molter) behielt der Müller pro gemahlenem Zentner Hafer 10 Pfund Mahl-/Fuhrlohn inkl. Schwund ein; für den Zentner Roggen betrug die Molter 8 Pfund. Im Zweiten Weltkrieg war die nun als Erbhof bezeichnete Mühle immer weniger in Funktion. Ein schwerer Schicksalsschlag der Familie wirkte sich ebenso nachhaltig auf den weiteren Mahlbetrieb aus. Die Eheleute Gustav und Lina Müller verstarben an ein und demselben Tage, dem 29. Dezember 1941.32 So wurde nach 1941 vom Schwager Gustav Müller, der aus Oberingelbach stammte und die Gesellenprüfung im Müllerhandwerk abgelegt hatte, nur noch zeitweilig gemahlen. Letztendlich nutzten alleine die Einwohner von Borod die nahe Mühle für kleinere Mahlaufträge. Das Ausfahren des Mehls wurde vollständig eingestellt.28

Nach dem Zweiten Weltkrieg strebten viele Mühlennutzer eine Abkehr von der Molter an. Man wollte lieber das geerntete Getreide behalten und in bar zahlen. Vor 1954 ging die Mühle in den Besitz von Willi Müller über; Wohnhaus und Stall verblieben noch im Eigentum einer Erbengemeinschaft. Bis Ende des Jahres wurde noch für Borod gemahlen; dann verstummte das Klappern des Mühlrades für immer. Mit Hilfe einer 1952 eingebauten Turbine (10-kW-Generator, 18 PS) erzeugte man Strom (110 Volt) für den Eigenbedarf. Ein vorhandener Akku aus Philipp Schneiders Zeiten belegt, daß schon früher hier Strom erzeugt wurde.28

Willi Müller ersetzte 1966 das alte Wohnhaus durch einen Neubau. Das jetzt ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Gehöft beherbergte von 1968 bis 1981 eine kleine Bauernhofpension. Noch heute werden hier zwei Pferde und drei Kühe gehalten.28

Im Jahr 1995 entfernte der jetzige Besitzer das obere Stockwerk des charakteristischen Mühlengebäudes, so daß der Betrachter dessen ursprüngliche Nutzung kaum noch erahnen kann. In dem Bewußtsein der Einwohner Borods und der Nachbargemeinden ist die Boroder Mühle als kleiner Wirtschaftsbetrieb an den Auen der Wied ungebrochen fest in der Erinnerung haften geblieben.

Anmerkungen:

Vgl.: Unterlagen im Besitz von Willi Müller,Boroder Mühle.

S. Herzoglich Nassauisches allgemeines Intelligenz-Blatt (= HNalB) Nr. 21, 22. Mai 1830.

S. HStAW (= Hessisches HauptstaatsarchivWiesbaden) 211, 8566.

Weyand, Johann Gerlach: Landwirtschaftliche Beschreibung des Herzoglichen Amts Hachenburg. Wiesbaden 1838 (= Landwirtschaftliche Beschreibung des Herzogthums Nassau. Entworfen von den Mitgliedern des landwirthschaftlichen Vereins, Dritter Band), S. 71.

S. KB (= Kreisblatt) Nr. 70, 17. September1867.

Zum gesamten Abschnitt s. Zitzen, E. G.:Scholle und Strom. Rheinischer agrargeschichtlicher Wortschatz. Bonn 1948, S. 110.

Vgl.: Großer Westerwald-Führer, hg. Westerwald-Verein e.V. Montabaur1996 (= Buchreihe des Westerwald-Vereins, Bd. 4), S. 184.

HNalB Nr. 36, 3. September 1836.

HStAW 224, 959.

10 S. „Special-Akten betreffend: Gesuch des Philipp Schneider zu Hachenburg um Genehmigung der Stauanlage für das Triebwerk seiner in der Gemarkung Borod gelegenen Mühle“, Akten im Besitz von Willi Müller, Boroder Mühle.

11 Vgl.: KB Nr. 45, 13. Juni 1851.

12 Vgl. zur gesamten Familiengeschichte Drucker: Güth, Werner A. und Johannes Kempf: Zachor. Ein Buch des Gedenkens. Zur Erinnerung an die jüdische Gemeinde Hachenburg. Hachenburg 1989, S. 21, 24, 26, 34.

13 S. KB Nr. 34, 30. April 1850.

14 S. AB (= Amtsblatt) Nr. 94, 2. Dezember 1859.

15 S. AB Nr. 97, 13. Dezember 1859.

16 Vgl.: AB Nr. 23, 20. März 1860.

17 Vgl.: HStAW 405, 24415.

18 S. KB Nr. 31, 20. April 1869.

19 Vgl.: KB Nr. 32, 25. April 1871.

20 S. KB Nr. 87, 7. November 1873.

21 KB Nr. 31, 18. April 1876.

22 KB Nr. 25, 27. März 1877.

23 S.Anm. 10. Als Besitzer a. in WZ(= Westerwälder Zeitung) Nr. 55, 16. Juli 1880 genannt.

24 Vgl.: WZ Nr. 30, 17. April 1885.

25 Vgl.: WZ Nr. 98, 18. Dezember 1885.

26 S. WZ Nr. 16, 24. Februar 1888.

27 S. Abschrift Wasserbuch (VIII) für den Wiedbach von Ursprung bis Kreisgrenze Neuwied, im Besitz von Willi Müller, Borod.

28 Auskunft von Willi Müller, Boroder Mühle.

29 S. WZ Nr. 15, 20. Februar 1903.

30 S. Westerwald-Adreßbuch. Führer mit Branchen- und Telefon-Verzeichnis für Ober- und Unterwesterwaldkreis und den Kreis Westerburg sowie für die Stadt Altenkirchen und die Bürgermeistereien Dierdorf und Puderbach, hg. Carl Ebner, Marienberg 1920, S. 16.

31 Chronik der Schule zu Borod. Angefangen im Jahre 1836 von J. M. Buchner.

32 Boroder Schulchronik der Kriegsjahre 1914-18 und Nachkriegszeit.

33 Vgl.: Einwohnerbuch für den Westerwald. Ober- und Unterwesterwaldkreis, Kreis Westerburg und die Bürgermeisterei Altenkirchen, Ausgabe 1926, hg. Carl Ebner, Hachenburg 1926, S. 32.

34 Vgl.: Einwohnerbuch für den Westerwald. Ober- und Unterwesterwaldkreis, Kreis Westerburg, Amt Altenkirchen. Ausgabe 1931, hg. Carl Ebner, Hachenburg 1931, S. 45 f., 445 f.

35 Vgl.: Sitzungs-Protokollbuch der Gemeinde Borod (1929-1934).

36 S. Niederschriftsbuch über die Beratung mit den Gemeinderäten (1934-1948).